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FDP-Vorschläge zu Nebeneinkünften, Parteispenden, Abgeordnetenbestechung - der Transparenz-Check

Wir machen den Test: Wie viel Transparenz steckt in den FDP-Vorschlägen?

von Martin Reyher, 22.10.2012

 

"Die FDP-Fraktion ist offen für mehr Transparenz." Allzu enthusiastisch klingt das zwar nicht, aber zumindest ist es mal eine Aussage, an der man eine Partei messen kann. Am Freitag hat die Pressesprecherin der FDP ein fünfseitiges Positionspapier mit der Überschrift "Fakten aktuell" in Umlauf gebracht, mit dem sie sich u.a. dem Vorwurf erwehren will, die Liberalen hätten in der Vergangenheit neue Transparenzregeln blockiert. In dem Papier werden die jüngsten SPD-Vorschläge für mehr Transparenz (u.a. bei Nebeneinkünften, Abgeordnetenbestechung, Parteispenden) aufgelistet, denen die FDP ihre eigenen Positionen gegenüberstellt. Wir machen den Test: Wie viel Transparenz steckt in den FDP-Vorschlägen?

 

Nebeneinkünfte: 1. Stufenregelung:

Einführung eines 5-Stufen-Systems (bislang drei Stufen): 1.000-10.000 € | 10.000-25.000 € | 25.000-50.000 € | 50.000-75.000 € | 75.000-100.000 €

 

Fazit: Erwartungsgemäß bleiben Union und FDP mit ihrem gemeinsamen Vorschlag weit hinter der SPD-Forderung nach einer Komplettoffenlegung von Nebeneinkünften zurück. Vollkommen unbegreiflich ist allerdings, dass die Koalitionsparteien nun sogar ihren eigenen Beschluss unterbieten, den sie am 14. April 2011 in der Rechtsstellungskommission mit gefasst haben. Dieser sah eine 7-Stufenregelung mit einer Höchststufe von 150.000 Euro vor und wurde seinerzeit "einvernehmlich" von allen Fraktionen beschlossen. (Mehr: "Formulierungsfehler oder nicht durchdachter Schnellschuss? Verwirrung um Transparenz bei Nebeneinkünften")

 

2. Anzeigepflicht:

Anzeige von Nebentätigkeiten und -einkünften gegenüber dem Bundestagspräsidenten nur noch einmal jährlich ("parallel zur Steuererklärung am 31.5. des folgenden Jahres") / bislang: Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bzw. nach Eingang der Vergütung.

 

Fazit: Die Folge wäre, dass Nebeneinkünfte und -tätigkeiten bis zur endgültigen Veröffentlichung auf der Homepage des Bundestags u.U. mehr als ein Jahr lang geheim blieben (wie derzeit schon bei Parteispenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro) - krasse Verschlechterung gegenüber dem Status Quo.

 

Abgeordnetenbestechung soll unter Strafe gestellt werden:

"Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats, und damit wie und ganz klar auch zu wessen Gunsten sie es ausüben." Der bisherige Paragraph 108e im Strafgesetzbuch (Verbot des Stimmenkaufs bzw. Stimmenverkaufs) ist aus Sicht der FDP ausreichend. Darüber hinaus genügt die Kontrolle durch Öffentlichkeit und demokratische Wahlen. "Des Strafrechts bedarf es für die Korrektur einer nicht volksgerechten Interessenvertretung nicht."

 

Fazit: FDP setzt auf Selbstregulierung durch Öffentlichkeit - mehr Transparenz wird nicht angestrebt

 

Höchstgrenze für Parteispenden von 100.000 € pro Spender pro Jahr

Die bisherigen Regeln (Veröffentlichung von Spenden oberhalb von 50.000 Euro "zeitnah", Veröffentlichung von Spenden über 10.000 Euro einmal jährlich in den Rechenschaftsberichten) sind ausreichend.

 

Fazit: Status Quo aus Sicht der FDP ausreichend - mehr Transparenz wird nicht angestrebt

 

Einführung eines Lobbyregisters, in dem Lobbyisten ihre Finanzierung offenlegen müssen:

"Es ist gerade Teil der Politik, mit Vertretern unterschiedlicher Interessen zu sprechen und zu diskutieren. Viele Abgeordnete sind selbst in bestimmten Berufen tätig gewesen oder gehören Vereinen, Verbänden oder Gewerkschaften an. Teilweise werden sie gerade deswegen gewählt. (...) Abgeordnete sind eben keine neutralen Beamten, sondern mit einem freien Mandat ausgestattete Abgeordnete, die gemäß Artikel 38 GG bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Wie praxistaugliche Regelungen aussehen sollen, die für Agenturen, Wirtschafts- und Berufsverbände, Gewerkschaften und Kirchen, um nur einige zu nennen, gleichermaßen anwendbar sind, bleibt offen."

 

Fazit: Status Quo aus Sicht der FDP ausreichend - mehr Transparenz wird nicht angestrebt

 

 

GESAMTFAZIT: In allen genannten Punkten ist der FDP augenscheinlich nicht an mehr Transparenz gelegen. Im Fall der Anzeigepflicht plädiert die FDP sogar für eine Verschlechterung der bestehenden Regeln.

 

abgeordnetenwatch.de fordert 1. die Komplettoffenlegung von Nebeneinkünften ohne Stufen, vom ersten bis zum letzten Cent, 2. ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung sowie die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption, 3. das Verbot von Parteispenden von juristischen Personen, eine sofortige Veröffentlichungspflicht bei Parteispenden von natürlichen Personen, 4. Die Einführung eines Lobbyregisters, in dem Lobbyisten ihre Finanzierung offenlegen müssen.

 

Abschließend noch ein lesenswerter Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 zur Klage mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die dreistufigen Veröffentlichungspflichten bei Nebeneinkünften:

 

Die Verpflichtung der Abgeordneten, Angaben über Tätigkeiten neben dem Mandat zu machen, die auf Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten hindeuten können, entspricht ... einem Grundanliegen demokratischer Willensbildung. Diese Verpflichtung betrifft zwar den Abgeordneten als Privatperson, jedoch nicht in einer der Öffentlichkeit grundsätzlich verschlossenen Sphäre privater Lebensführung, sondern in der außengerichteten Sphäre beruflicher und sonstiger Tätigkeiten. Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus dieser Sphäre vertraulich behandelt zu sehen, ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig. Offener Zugang zu den dafür notwendigen Informationen ist nicht nur für die demokratische Willensbildung wesentlich, er ist auch Voraussetzung dafür, dass der Abgeordnete das Mandat glaubwürdig wahrnehmen und dem Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Parlaments gerecht werden kann, als Repräsentationsorgan des ganzen Volkes die Vielfalt der Interessen zu integrieren und Konflikte befriedend auszugleichen. Auch Mit-Abgeordnete haben ein legitimes Interesse, zu wissen, welchen Interessenverbindungen ihre Kollegen unterliegen, weil dies für die Einschätzung, nach welcher Richtung hin deren Argumente besonders wachsamer Prüfung bedürfen, von Bedeutung sein kann. Transparenzregeln finden danach ihre grundsätzliche Rechtfertigung im Vorrang der Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gegenüber dem Privatinteresse des Abgeordneten an informationeller Abschirmung seiner Tätigkeiten neben dem Mandat. Diese Gewichtung entspricht internationalen Entwicklungen. In repräsentativen Demokratien sind Regelungen, die dem Schutz vor finanzieller Einflussnahme auf Parlamentsentscheidungen dienen, allgemein verbreitet und werden zunehmend strenger ausgestaltet. Dabei suchen einige Staaten Interessenkonflikte mit Hilfe eines mehr oder weniger umfassenden Verbots entgeltlicher Nebentätigkeiten oder einer engen Begrenzung der maximal zulässigen Nebeneinkünfte zu vermeiden. Ein anderer Teil setzt, bei im Einzelnen unterschiedlichen Ausgestaltungen, auf Publizität als Medium einer politischen Kontrolle.

 

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