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Wie ein US-Staatsanwalt einen korrupten Abgeordneten hinter Gitter brachte - in Deutschland fast unmöglich

"Politiker stehen nicht über dem Gesetz": Bei einer Transparenz-Rundreise durch die USA traf unser Kollege Gregor Hackmack einen Staatsanwalt, der einen Abgeordneten für viele Jahre in den Knast brachte - wegen Korruption. In Deutschland wäre der Politiker sehr wahrscheinlich noch auf freiem Fuß.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 30.05.2013

14 Jahre lang ist Randall Harold Cunningham (Foto) Kongressabgeordneter der republikanischen Partei, bis sich 2005 ein hartnäckiger Staatsanwalt an seine Fersen heftet.

Wir treffen den heute pensionierten Staatsanwalt in San Diego, Kalifornien, und er erzählt.

Alles beginnt mit einem Artikel in der Lokalzeitung. In dem Bericht wird geschildert, dass der Kongressabgeordnete aus San Diego sein Haus an einen Industriellen aus der Rüstungsindustrie verkauft hatte. Dieser wiederum verkaufte die Immobilie kurze Zeit später mit einem Abschlag von 950.000 Dollar weiter. Offenbar wurde die Firma des Rüstungsproduzenten im Gegenzug mit lukrativen öffentlichen Aufträgen bedacht.

Der Staatsanwalt beschließt noch am selben Tag Ermittlungen einzuleiten. Schnell findet sich ein Kronzeuge. Bei Hausdurchsuchungen wird weiteres Beweismaterial sichergestellt. Am Ende der Ermittelungen sind die Beweise so erdrückend, dass der Abgeordnete Cunningham von sich aus auf schuldig plädiert. 2006 wird er zu einer Haftstraße von 8 Jahren und vier Monaten verurteilt, die er noch immer absitzt.

Der Unterschied zu Deutschland? In Deutschland hätte die Staatsanwaltschaft überhaupt keine Ermittlungsgrundlage gehabt, weil die Bestechung von Abgeordneten nur im Fall eines direkten Stimmenkaufs (vor der Abstimmung) strafbar ist.

In den USA dagegen gelten die strengen Strafgesetze selbstverständlich für alle Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Die Kongressabgeordneten werden im US-Strafgesetz ausdrücklich erwähnt.

Die Höchststrafe für die Bestechung von Abgeordneten liegt in den USA bei 15 Jahren Gefängnis sowie dem Verbot, jemals wieder ein öffentliches Amt zu bekleiden (vgl.: „The Federal bribery statute, 18 U.S.C. § 201(b)“).

Gefängnisstrafen für korrupte Politiker? Eher nimmt man in Deutschland unliebsame Journalisten in Beugehaft, bevor man jemanden wie Helmut Kohl per Gefängnisstrafe zwingt, die anonymen Großspender in der CDU-Spendenaffäre zu nennen.

Immunität von der Strafverfolgung für Abgeordnete? Das Konzept ist in den USA unbekannt, erklärt uns der Staatsanwalt. Denn: „Politiker stehen nicht über dem Gesetz.“

Foto: PFC James B. Hoke, MCAS Miramar/Wikipedia/public domain

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Die USA-Reise von Gregor Hackmack fand im Rahmen des Internationalen Besucherprogramms des US-Außenministeriums statt und wurde aus US-Steuergeldern finanziert.
 

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