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32 Mio. Euro zusätzlich: Wie durch Nebeneinkünfte eine neue Politiker-Klasse entsteht

Eine aktuelle Studie zeigt: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten kassiert zum Teil beträchtliche Nebeneinkünfte - im Schnitt rund 180.000 Euro pro Politiker. Über die genaue Höhe wollen die meisten lieber keine Auskunft geben: Im Transparenz-Check von abgeordnetenwatch.de schweigen sie.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 06.09.2013

Von Lisa Etzoldt

Nie wieder, so Peer Steinbrück am Sonntag im TV-Duell, wolle er auf die Bezahlung von Politikern eingehen. Zu heikel scheint dieses Thema für den SPD-Kanzlerkandidaten zu sein, seitdem er durch abgeordnetenwatch.de-Recherchen von 2010 zu seinen hohen Vortragshonoraren in die Kritik geraten war. Und auch Steinbrücks Äußerungen zur Höhe des Kanzlergehalts bescherten ihm vor einigen Monaten ein eher unerfreuliches Medienecho.

Grafik Transparenz-Check
So verwundert es wenig, dass er auch beim Transparenz-Check auf abgeordnetenwatch.de keine Angabe über seine Position zur Offenlegung der Nebeneinkünfte im Bundestag macht, das Thema also erneut lieber nicht berührt. Viele seiner Parteifreunde positionieren sich dagegen eindeutig in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung:  Im Falle ihrer Wahl in den Bundestag werden sie sich für eine Offenlung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent einsetzen. Auch die Kandidierenden von Linken, Grünen und Piraten machen sich für mehr Transparenz bei Nebeneinkünften stark. Ganz anders die Bewerber von Union und FDP: Sie halten es mehrheitlich wie Steinbrück - und sagen lieber gar nichts (siehe Grafik).

Dass eine genauere Beleuchtung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten jedoch eine gute Idee wäre, beweist eine aktuelle Studie der Otto-Brenner-Stiftung. Darin arbeitet der Autor, Herbert Hönigsberger, heraus, wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages neben ihrem Mandat noch weiteren Tätigkeiten nachgehen und wie viel sie damit verdienen. Namen von Abgeordneten werden in der Studie nicht genannt.

Hönigsberger hat ermittelt, dass in der abgelaufenen Wahlperiode 188 Abgeordnete Nebeneinnahmen in einer Höhe von geschätzt 32 Mio. Euro bezogen. Dies sei in etwa soviel wie die Diäten von 80 Abgeordneten (zum Vergleich: Grüne und Linke haben im Deutschen Bundestag 68 bzw. 76 Fraktionsmitglieder, die FDP 93). Und so kommt es nicht von ungefähr, dass Hönigsberger von einer "sechsten Fraktion" im Bundestag spricht. Denn bezahlte Nebentätigkeiten schüfen eine eigene Klasse von Abgeordneten, die wegen ihrer Zusatzeinkünfte ein eigenes Interesse an der Aufrechterhaltung des Status quo hätten, also quasi ein eigenes politisches Programm.

Am meisten Nebeneinkünfte streichen dabei die Abgeordneten von CDU und CSU ein, geschätzt bis zu 23 Millionen in der 17. Wahlperiode. Das sind 50% der gesamten Nebeneinkünfte aller Abgeordneten im Bundestag. Die SPD liegt mit 22 Prozent auf Platz 2 , FDP-Politiker kassieren weitere 20 Prozent.

Während bei den Rechtsanwälten die Abgeordneten von Schwarz-Gelb am meisten Nebeneinkünfte beziehen, liegt die SPD bei den bezahlten Vorträgen vorn. Obwohl sie nur fünf der 32 Honorarredner stellen, flossen 70% der so erzielten Nebeneinkünfte an SPD-Abgeordnete. Der größte Anteil dürfte dabei auf Peer Steinbrück entfallen.

Dass ausgerechnet das Kerngeschäft von Abgeordneten, nämlich Reden und Vorträge vor Publikum zu halten, zu einer bezahlten Nebentätigkeit erklärt werden kann, hält Hönigsberger für eine "problematische Privilegierung". Schließlich sei dieses Kerngeschäft bereits durch die Diäten abgegolten.

In der Studie wird außerdem aufgeschlüsselt, in welchen Unternehmen wie viele Volksvertreter in Aufsichts- bzw. Beiräten sowie in anderen Gremien sitzen. Allein bei der Deutschen Flugsicherung waren in der abgelaufenen Wahlperiode acht Parlamentarier aus insgesamt vier Fraktionen tätig. Bei der Deutschen Telekom und Singal Iduna Versicherungsgruppe waren es jeweils fünf Abgeordnete.

Der Autor kommt zu dem Schluss: Die geltenden Regeln für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind unzulänglich. Warum, das hat abgeordnetenwatch.de vor einiger Zeit anhand von zwei Beispielen veranschaulicht (Beispiel I, Beispiel II).

Deswegen bleiben wir dabei: Die notwendige Transparenz gibt es erst dann, wenn Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenlegen und genaue Angaben zu den Auftraggebern machen müssen. Denn noch immer lassen sich diese - etwa bei Rechtsanwälten oder Unternehmensberatern - verschleiern.

zur Studie der Otto Brenner Stiftung

 

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