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abgeordnetenwatch.de überreicht 50.835 Unterschriften im Bundestag - für ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher!

Im Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung gibt es ein Schlupfloch, dass eine Hintertür für die Bestechung dieser Mandatsträger offen lässt. Über 50.000 Menschen haben eine Petition dagegen gezeichnet, die wir nun übergeben haben.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 17.02.2014

abgeordnetenwatch.de hat heute Mittag im Bundestag 50.835 Unterschriften für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung an die zuständigen Rechtsexperten der Fraktionen überreicht (im Bild: Unser Kollege Gregor Hackmack mit Metin Hakverdi (SPD, Mitte) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU)). Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" protestieren dagegen, dass CDU/CSU und SPD ein Anti-Korruptionsgesetz mit eingebautem Schlupfloch beschließen wollen.

Denn ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass einem korrupten Abgeordneten nachgewiesen sein werden muss, "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt zu haben. Das allerdings wird in der Praxis so gut wie nie möglich sein.

Unterschriftenübergabe: Hackmack, Keul, Wawzyniak
"Wenn Sie Abgeordnetenbestechung wirksam unter Strafe stellen wollen, müssen Sie die Formulierung 'im Auftrag oder auf Weisung' unbedingt aus dem Gesetzentwurf streichen", appellierte abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack an die Berichterstatter der Fraktionen Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU), Metin Hakverdi (SPD), Halina Wawzyniak (Linke) und Katja Keul (Grüne), die die Unterschriften entgegennahmen (im Bild v.l.n.r.: Hackmack, Keul, Wawzyniak).

Am Mittag fand im Rechtsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema statt, zu der unser Kollege Gregor Hackmack als Sachverständiger geladen war.

Anhörung: Hackmack
Er spreche nicht nur im Namen von abgeordnetenwatch.de, sondern auch in dem der 50.835 Menschen, die sich mit ihrer Unterschrift für ein striktes Anti-Korruptionsgesetz ausgesprochen haben, erklärte er in seiner Stellungnahme vor den Ausschussmitgliedern.

Dass einige Politiker im Fall der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung immer an die "Freiheit des Mandats" erinnern, ist nicht nachvollziehbar. Denn einer strengen Regelung steht besagter Artikel 38 gar nicht entgegen - ganz im Gegenteil, wie unser Kollege bei der Anhörung darlegte: "Die Freiheit des Mandats bedeutet laut Bundesverfassungsgericht auch die Unabhängigkeit von finanziellen Interessen - und zwar ausdrücklich auch von solchen, die sich an 'das finanzielle Eigeninteresse der Abgeordneten wenden'. Daher verlangt der Grundgesetz-Artikel 38 geradezu eine strenge Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung!"

In seiner Stellungnahme appellierte unser Kollege Gregor Hackmack im Namen von 50.835 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Petition eindringlich an die Abgeordneten: "Schaffen Sie keine Sondergesetze für sich selbst. Stellen Sie die Bestechung von Abgeordneten endlich unter Strafe - ohne wenn und aber!" Hier seine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss.

Dass das Thema Abgeordnetenbestechung jetzt auf der politischen Tagesordnung steht, ist u.a. ein Erfolg unserer Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!", die wir im August 2012 gestartet haben. Von der Petition zum Gesetzentwurf - eine Chronologie der Ereignisse:

 

abgeordnetenwatch.de fordert die Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf, ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung zu verabschieden - ohne Schlupflöcher!

 

Ergänzung von 16:45: Unser Kollege Gregor Hackmack hat aus der Anhörung im Rechtsausschuss getwittert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung der Bundestagsanhörung zur Abgeordnetenbestechung durch unseren Kollegen Gregor Hackmack:

Fotos: Simon Kimmel

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