Namentliche Abstimmungen: ABC der wichtigsten Begriffe

Auf abgeordnetenwatch.de informieren wir unter anderem über das Abstimmungsverhalten deutscher Abgeordneter bei namentlichen Abstimmungen. Aber was sind namentliche Abstimmungen eigentlich und welche Unterschiede gibt es zwischen Bundes-, Landes- und EU-Ebene?

von Julika Koopmann und Fiona Kieslich, 06.07.2023

In diesem kleinen Abstimmungs-ABC werden die wichtigsten Begriffe rund um das Thema "Namentliche Abstimmungen" kurz erklärt. Nicht alle Begriffe sind klar zu einer der drei Ebenen zuzuordnen: Bundesebene, Landesebene und die Ebene des EU-Parlaments. Deshalb werden diese Begriffe zunächst allgemein definiert und daraufhin die Eigenheiten der verschiedenen Ebenen erläutert.


A B C D E F G H L N P R S V

A

Abstimmung

Beschlüsse über Gesetze, Gesetzesänderungen o.Ä. werden in Parlamenten durch Abstimmungen gefasst. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Abstimmung: geheime Abstimmungen, Abstimmungen durch Handzeichen oder Hammelsprung und namentliche Abstimmungen.

Geheime Abstimmungen werden in der Regel nur bei Personalentscheidungen wie der Wahl der:des Bundeskanzler:in durchgeführt (Deutscher Bundestag).

Abstimmungen durch Handzeichen oder - wie es im Bundestag in der dritten Lesung üblich ist - durch das Aufstehen oder Sitzen bleiben erfassen nicht das detaillierte namentliche Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten. Es werden nur die gesamten Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen gezählt, welche über die Annahme oder Ablehnung eines Beschlusses entscheiden.

Sind die Abstimmungsergebnisse uneindeutig, wird erneut über die Variante des Hammelsprungs abgestimmt.

Namentliche Abstimmungen finden bei besonders umstrittenen und viel debattierten Themen statt. Hierbei wird das Abstimmungsverhalten jeder:jedes Abgeordneten namentlich erfasst und im Nachgang veröffentlicht.

Abstimmungsverhalten

Der Begriff Abstimmungsverhalten bezieht sich darauf, welche Position Abgeordnete bei Abstimmungen beziehen. Es gibt folgende Stimmmöglichkeiten:

  • Ja (Abgeordnete stimmen für das zur Abstimmung gestellte Gesetz/Antrag o.Ä.)
  • Nein (Abgeordnete stimmen gegen das zur Abstimmung gestellte Gesetz/Antrag o.Ä.)
  • Enthalten (Abgeordnete stimmen weder für noch gegen das zur Abstimmung gestellte Gesetz/Antrag o.Ä. und tragen nicht aktiv zur Entscheidungsfindung bei)

Enthaltungen finden zum Beispiel bei moralisch schwerwiegenden Entscheidungen oder bei Themengebieten außerhalb ihrer Expertise Anwendung. Wenn ein:e Abgeordnete:r bei einer namentlichen Abstimmung abwesend ist, wird für sie:ihn automatisch der Wert „Nicht abgestimmt“ vermerkt. Diese Abstimmungsmöglichkeiten gelten für alle Abstimmungen im Bundestag, in den 16 deutschen Landesparlamenten und im EU-Parlament.

EU-Ebene

Im EU-Parlament finden fast alle Abstimmungen namentlich statt. Da das Europäische Parlament eine internationale Institution ist, finden sämtliche Sitzungen auf Englisch statt. Somit gibt es auch direkte englische Übersetzungen für die Stimmmöglichkeiten:

  • Ja = yes
  • Nein = no
  • Enthalten = abstain

In den vom EU-Parlament veröffentlichten Protokollen mit den Ergebnissen der namentlichen Abstimmungen werden Symbole für das Abstimmungsverhalten genutzt: + (yes), - (no), 0 (abstain).

Antrag

Mit einem Antrag wird das Parlament um eine Entschließung, Zustimmung, Änderung oder um einen sonstigen Beschluss gebeten.

Bundesebene

"Mit einem Antrag können Abgeordnete in Fraktionsstärke den Bundestag auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Bundestages zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem verabschiedeten Gesetz zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen" (Deutscher Bundestag).

Landesebene

"Parlamentarische Entscheidungen kommen nur 'auf Antrag' zu Stande. Antragsberechtigt sind Abgeordnete, Fraktionen und in manchen Fällen auch die Landesregierung. Adressat von Anträgen ist in den meisten Fällen das Plenum. Es ist deshalb auch verpflichtet, über Anträge durch Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Selbstständige Anträge sind auf einen Beschluss des Landtags zu einem konkreten Thema gerichtet" (Landtag Rheinland-Pfalz). Diese Angaben gelten so oder ähnlich für alle deutschen Landesparlamente.

Änderungsantrag

"Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können zur zweiten Lesung von Gesetzentwürfen oder bei der Beratung anderer Vorlagen Änderungsanträge einbringen. Änderungen in der dritten Lesung eines Gesetzentwurfs müssen von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden und dürfen sich nur auf das beziehen, was in der zweiten Lesung geändert worden ist" (Deutscher Bundestag). Mit Änderungsanträgen können Fraktionen oder einzelne Abgeordnete also inhaltliche Änderungen für bestimmte Gesetzentwürfe oder Anträge vorschlagen. Auch über Änderungsanträge kann namentlich abgestimmt werden. Das geschieht meist dann, wenn es sich in dem zu ändernden Dokument um ein politisch umstrittenes und viel debattiertes Thema handelt.

B

Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlungen enthalten Entscheidungsvorschläge für das Plenum zur weiteren Behandlung eines Gesetzentwurfes oder anderer Vorlagen (Deutscher Bundestag). Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Plenum dazu aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf anzunehmen, abzulehnen oder nur in einer veränderten Fassung anzunehmen. Diese Änderungs- und Entscheidungsvorschläge werden zuvor im federführenden Fachausschuss erarbeitet. Abschließend wird im Plenum über die Beschlussempfehlung und nicht über die ursprüngliche Vorlage abgestimmt, namentlich oder auch nicht namentlich.

Auch in den 16 Landesparlamenten sind die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse Grundlage für die Beratung und die Entscheidung des Plenums.

 

D

Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsanträge werden sehr kurzfristig beschlossen und sind meist kürzer als andere Anträge. Sie beziehen sich in der Regel auf einen spezifischen Tagesordnungspunkt, wozu die antragstellende Fraktion aus "dringendem" Anlass Maßnahmen oder Änderungen vorschlagen möchte. Dies gilt sowohl für Bundes- als auch Landesebene.

Drucksache

Alle Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfe, Anträge und sonstige Vorlagen, die im Bundestag oder den Landesparlamenten verhandelt werden, erscheinen als sogenannte Drucksache. Drucksachen sind also eine bestimmte Form von Dokumenten und dienen der Dokumentation aller besprochenen Themen und Maßnahmen in einem Parlament.

Drucksachen, über die auf Bundes- oder Landesebene namentlich abgestimmt wird, sind auf abgeordnetenwatch.de in den entsprechenden namentlichen Abstimmungen verlinkt.

E

Entschließungsantrag

Bundesebene

Mit Entschließungsanträgen wird die Auffassung des Bundestages zu politischen Fragen zum Ausdruck gebracht und/oder die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich, sondern von politischer Bedeutung. Ein Entschließungsantrag muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein und sich immer auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf oder eine Rechtsverordnung, eine Unterrichtung, eine Regierungserklärung, eine Große Anfrage oder auf Entschließungen des Europäischen Parlaments oder Vorlagen der Europäischen Union beziehen. Über Entschließungsanträge kann der Bundestag erst abstimmen, wenn über die zugrunde liegende Vorlage durch Schlussabstimmung entschieden ist (Deutscher Bundestag). Liegt einem Entschließungsantrag also ein Gesetzentwurf zugrunde, muss als erstes über den Gesetzentwurf abgestimmt worden sein.

Landesebene

Auch in den Landtagen gibt es Entschließungsanträge, welche auf bereits vorliegende Dokumente Bezug nehmen. Allerdings variiert je nach Parlament die Anzahl der Landtagsabgeordneten, die mindestens erreicht werden muss, um einen Entschließungsantrag einbringen zu können.

EU-Ebene

Entschließungsanträge (engl.: motion for resolution) im EU-Parlament stellen keine spezifischen Verordnungen dar und führen auch nicht direkt zu Maßnahmen. Sie sind dazu gedacht, einen Rahmen für die EU zu schaffen. Sie können Anstöße für die weitere Untersuchung eines Themas bieten und untersuchen, inwieweit Maßnahmen gewünscht und möglich sind. Sie können auch ein Ausgangspunkt für die unmittelbare Ausarbeitung von Vorschriften oder eines Aktionsprogramms sein. Unter anderem Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit werden im Rahmen von Entschließungsanträgen behandelt. Diese Texte werden in der Regel von einem Ausschuss, einer Fraktion oder von Abgeordneten eingebracht. Gemeinsame Entschließungsanträge (engl.: joint motion for resolution) werden von mehreren Fraktionen zusammen ausgearbeitet und vorgelegt (Europäische Union, 2023 – EP).

F

Federführender Ausschuss

Nach der ersten Lesung überweist das Plenum die Gesetzentwürfe, Anträge und andere Vorlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse. Hier findet die eigentliche Arbeit im Detail statt. Dabei übernimmt ein Ausschuss die Federführung, das heißt, er übernimmt die parlamentarische Leitung der Beratung und formuliert die Beschlussempfehlung für das Plenum. Andere Ausschüsse können mitberatend tätig sein, wenn ihre Aufgabenbereiche berührt werden (Deutscher Bundestag).

Fraktion

Bundes- und Landesebene

Fraktionen sind als Zusammenschlüsse von Abgeordneten für die gesamte Parlamentsarbeit wesentlich und bereiten Entscheidungen des Bundestages vor. Die Fraktionen bestimmen außerdem, wer wie lange im Plenum reden darf. Gebildet werden kann eine Fraktion durch mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen (Deutscher Bundestag). Auch in den Landtagen übernehmen die Fraktionen ähnliche Aufgaben. Allerdings kann hier je nach Bundesland die Mindestgröße einer Fraktion variieren.

EU-Ebene

Die Abgeordneten des EU-Parlaments gehören Fraktionen (engl.: political group) an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Fraktionen im Europäischen Parlament.

Fraktionsdisziplin

Da die Abgeordneten ein sogenanntes "Freies Mandat" ausüben, können sie nicht zu einer bestimmten Meinung oder Abstimmungsweise gezwungen werden. Einen rechtlichen Fraktionszwang gibt es daher nicht. Dennoch wird auf Basis der Fraktionsdisziplin erwartet, dass sich die Fraktionsmitglieder der - nach Diskussion - beschlossenen politischen Linie anschließen, auch wenn sie der Position kritisch gegenüberstehen (Deutscher Bundestag). In der Diskussion können die Abgeordneten auf ihre Bedenken und eine mögliche Abweichung aufmerksam machen - und schließlich auch entgegen der Fraktionslinie abstimmen.

G

Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf ist das ausformulierte Gesetz, welches dem Bundestag - und später dem Bundesrat - zur Abstimmung vorgelegt wird. Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages - sprich von Fraktionen oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten - oder durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden. Während die Bundesregierung zu Gesetzentwürfen des Bundesrates vorab Stellung beziehen muss, ist das bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages nicht der Fall (Deutscher Bundestag). Wird ein Gesetzentwurf mit der Abstimmung im Plenum angenommen, entspricht dieser Text dem des späteren Gesetzes.

H

Hammelsprung

Ist das Ergebnis einer Abstimmung durch Handzeichen (oder Aufstehen/Sitzen bleiben) uneindeutig, wird die Abstimmung erneut mit dem sogenannten Hammelsprung durchgeführt. Dafür verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn durch verschiedene Türen, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markiert sind. Dabei werden sie von jeweils zwei Schriftführern an jeder Tür gezählt (Deutscher Bundestag).

L

Lesung

Bundesebene

Im Bundestag durchlaufen Gesetzentwürfe in der Regel drei Beratungen im Plenum - die sogenannten Lesungen (Deutscher Bundestag). Dabei wird über die politische Bedeutung des Gesetzentwurfes debattiert, es können Änderungsanträge gestellt werden. Wenn ein Entwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen wird, folgt direkt darauf die dritte Lesung.  In dieser wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. Somit finden auch namentliche Abstimmungen erst in der letzten Lesung eines Gesetzentwurfs statt.

Landesebene

In den Landtagen ist der Gesetzgebungsprozess ähnlich, allerdings gibt es in den meisten Landtagen im Regelfall nur zwei Lesungen und somit am Ende der zweiten Lesung auch die Schlussabstimmung.

Legislative Berichte

Legislative Berichte sind "gesetzgebende" Dokumente, die vom Europäischen Parlament im Rahmen der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Nur im sogenannten "Mitentscheidungsverfahren", dem ordentlichen Gesetzgebungsprozess der EU, ist das Europäische Parlament dem Rat der Europäischen Union gleichgestellt und kann gleichberechtigt bei der Beschlussfassung mitwirken. Innerhalb von drei Lesungen müssen sich das EU-Parlament und der Rat der EU einigen, um ein Gesetz verabschieden zu können (Europäische Union, 2023 – EP).

N

Namentliche Abstimmung

Eine namentliche Abstimmung kann von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt werden. Dies gilt für Bundes- und Landesebene. Namentlich abgestimmt wird meist bei politisch besonders umstrittenen Fragen. Im Bundestag haben die Abgeordneten dafür Stimmkarten, auf denen ihr Name und ihre Fraktion stehen. Blaue Karten bedeuten „Ja“, rote Karten „Nein“, weiße Karten bedeuten „Enthaltung“. Diese Karten werden von den Abgeordneten in Urnen geworfen und anschließend von den Schriftführer:innen gezählt (Deutscher Bundestag). Das detaillierte Ergebnis wird von der:dem Sitzungspräsident:in bekannt gegeben und anschließend veröffentlicht. Auf EU-Ebene werden die meisten Vorlagen namentlich abgestimmt, während dies auf Bundes- und Landesebene nur bei besonders stark debattierten oder wichtigen Themen der Fall ist.

Auf abgeordnetenwatch.de werden nur namentliche Abstimmungen verzeichnet. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten ist auch in deren Profilen einsehbar. Aus dem Zusammenspiel von Fragen und Antworten, Ausschussmitgliedschaften und dem Abstimmungsverhalten bei namentlichen Abstimmungen können sich alle Bürger:innen ein gutes Bild über ihre gewählten Abgeordneten machen.

Nichtlegislative Berichte

Nichtlegislative Berichte werden vom Europäischen Parlament in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen aus eigener Initiative ausgearbeitet. Mit der Annahme dieser Texte wendet sich das EU-Parlament an die anderen europäischen Institutionen und Organe, die nationalen Regierungen oder Drittländer, um deren Aufmerksamkeit auf ein konkretes Thema zu lenken und sie zu einer Reaktion zu veranlassen. Obwohl diese Initiativen kein legislatives Gewicht haben, beruhen sie doch auf der Legitimität des Parlaments, die die Kommission dazu bewegen kann, Vorschläge zu formulieren (Europäische Union, 2023 – EP).

P

Plenarprotokoll

Jede Sitzung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente wird von den Stenograf:innen protokolliert und steht als Plenarprotokoll, auch genannt "Stenografischer Bericht", der Öffentlichkeit zur Verfügung. Vor Veröffentlichung haben die Redner:innen das Recht, die Niederschrift zu prüfen. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden (Deutscher Bundestag).

Die Plenarprotokolle geben sämtliche Debatten zu den in den Sitzungen besprochenen Themen wieder, sodass die Positionen der Fraktionen und einzelnen Abgeordneten auch im Nachhinein nachvollzogen werden können. Auch die Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen in den Landesparlamenten finden sich oftmals als Tabelle im Anhang der Plenarprotokolle.

Plenum

Das Plenum ist die Gesamtheit aller Abgeordneten. Bei einer Plenarsitzung versammeln sich also alle gewählten Abgeordneten im Parlament.

R

Richtlinie

Sogenannte Richtlinien stellen die Rahmengesetze der Europäischen Union dar. In der Regel formulieren sie eine politische Forderung an die europäische Gemeinschaft und müssen von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Nationale Parlamente sind dazu verpflichtet, die EU-Richtlinie im Rahmen entsprechender Gesetze in nationales Recht umzuwandeln (Europäische Union, 2023 – EP).

S

Sitzungswoche

Jedes Jahr finden mindestens 20 Sitzungswochen im Bundestag statt, bei denen alle Abgeordneten verpflichtend anwesend sein müssen. Um dies nachvollziehen zu können, müssen sich die Abgeordneten in eine Anwesenheitsliste eintragen (Deutscher Bundestag). Die Plenarsitzungen finden während der Sitzungswoche meist von Mittwochnachmittag bis einschließlich Freitag statt.

Auch in den Landesparlamenten und im EU-Parlament gibt es Sitzungswochen, zu denen sich die Abgeordneten im Parlament einfinden müssen.

V

Verordnung

Verordnungen sind die Gesetze der Europäischen Union, welche - anders als Richtlinien - sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten (Europäische Union, 2023 - EP).