Ich stimme Ihnen zu: Beim Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch verweigern die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Ermittlungsbehörden seit fast zwei Jahren ein wichtiges und rechtstaatlich auszugestaltendes Ermittlungswerkzeug:
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Ich halte eine Null-Toleranz-Regel im Straßenverkehr für geboten, zumindest bis hier mehr Erkenntnisse vorliegen. Vorschnelle Experimente mit Richtwerten verbieten sich angesichts der schlimmen Folgen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis - so wie aller Drogen - haben kann.
entscheidend für mich ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und auch unbeteiligter Dritter.
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
wir Freien Demokraten lehnen die Chatkontrolle kategorisch ab und werden uns weiter dafür einsetzen, dass sie nicht kommt.