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Ferdinand Mang
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Frage von Veronika W. •

Frage an Ferdinand Mang von Veronika W. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Mang,
bei meiner Recherche habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass im Haushaltsgesetz 2019/2020 für Bayern in der Fassung vom 24.05.2019 (!) in "Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-
Pandemie, das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermächtigt wird, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen."

Daher nun meine Frage:
Wie kann es sein, dass in der Fassung dieses Haushaltsgesetzes von Mai 2019 bereits eine Corona-Pandemie erwähnt und eine Kreditmenge festgelegt wird, als die Pandemie noch in keinster Weise abzusehen war? Die Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen, also ein knappes Jahr später.

Über eine Antowrt freue ich mich.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Veronika Wildner

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wildner,

diese Kreditermächtigung wurde erst am 19. März 2020 über das sogenannte erste Nachtragshaushaltsgesetz 2020 verabschiedet. Im Gesetzestext finden Sie das Datum 24. Mai 2019 nur deshalb, weil dies das Datum der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 ist. Da der erste Nachtragshaushalt lediglich eine (teilweise) Veränderung des Doppelhaushalts darstellt, bleibt das Datum der Fassung des Doppelhaushalts 2019/2020 bestehen.

Es war also der Staatsregierung nicht möglich, die Krise vorherzusehen und die Kreditermächtigung (zunächst nur in Höhe von 10 Mrd. Euro) wurde erst am 17. März 2020 in die Haushaltsberatung eingebracht und danach am 19. März 2020 verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Ferdinand Mang

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