Frage von Franziska K. • 28.05.2024
Antwort ausstehend von Heike Brehmer CDU
Ein Normenkontrollverfahren durch das Bundesverfassungsgericht zielt auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ab.
Statt auf die vielfältigen Bedenken u einzugehen, hat die Ampel mit dem Gesetz eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt.
Eine negative Beeinflussung der finanziellen Förderung von Frauenhäusern durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ist in der Tat leider nicht auszuschließen.
In unserem Antrag richten wir als CDU/CSU-Fraktion den Blick auf eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz.
Der Weg mit dem Auto zur Arbeit, eine warme Wohnung und Stromnutzung dürfen kein Luxusgut werden – Energie, Wohnen und Mobilität müssen bezahlbar bleiben!