Udo Gabriel
DIE LINKE
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Frage von Stefan S. •

Frage an Udo Gabriel von Stefan S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Gabriel,

aktuell befinde ich mich in einer schulischen Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Diese begehe ich in der integrierten Form, also gehe ich an 2 Tagen der Woche zur Schule und 3 Tage in der Woche arbeite ich in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Da ich vom Träger dieser Einrichtung nicht bezahlt werde, erhalte ich Bafög.
Diese Schul- und Ausbildungsform ist eigentlich mit 572€ im Monat gefördert. Nun hat die Bezirksregierung aber entschieden das schulische Ausbildungen im sozialen Bereich nur mit 465€ gefördert werden. Wie stehen sie zu dieser Entscheidung und was würden sie dagegen tun?

Mit freundlichem Gruß
Stefan

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schaffer,

vielen Dank für Ihre Frage. Mich verwundert Ihr sachlicher Ton in der Fragestellung, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie diese Entscheidung ohne Empörung hinnehmen. Die Entscheidung ist ein klares Zeichen dafür, dass die salbungsvollen Wahlversprechen der SPD, der Grünen und auch der CDU im sozialen Bereich nur dem Wählerfang gelten. Der Pflegenotstand ist bittere Realität und es wird Abhilfe versprochen, doch das Verhalten der ja gewählten Bezirksregierung spricht dem Hohn. Das Personalkarussell im Bereich der Pflege dreht sich immer schneller:
- Schlechte und unzureichende Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung!
- Die Zeitvorgaben für die Pflegebedürftigen unterliegt fast industriellen Akkordbedingungen!
- Die Verweildauer in den Pflegeberufen ist nachvollziehbar grausam gering!

Das wird öffentlich beklagt, aber es ändert sich nichts zum Guten. Gute Pflege hängt entscheidend von qualifizierten und engagierten Beschäftigten ab. Wer hier an der Ausbildung und den Ausbildungsbedingungen spart zeigt seine wahre Gesinnung und die finden sich leider nicht in den Wahlkampfaussagen der genanten Parteien. Aus meiner Sicht ist diese Kürzung nicht rechtens, denn für Besucher von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt ist der Bedarfssatz, wie Sie schreiben 572 € für nicht bei den Eltern lebenden Auszubildenden.

Ich kann Ihnen nur raten, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Und gehen Sie zur Wahl und wehren sie sich gegen den Kahlschlag im Bereich der Bildung und Pflege.
100% sozial DIE LINKE

Mit freundlichem Gruß
Udo Gabriel

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schaffer,

hier noch ein kleiner Nachtrag:

Heute habe ich ein Gespräch in der Bundesagentur für Arbeit in Hamm gehabt und Ihren Fall zur Sprache gebracht. Mir wurde gesagt, dass Sie gute Chancen haben bei der mickrigen BAföG-Höhe Hilfe zum Lebensunterhalt zu beziehen. Sinngemäß: Es wäre nicht verantwortbar, dass Sie aus finanziellen Gründen Ihre Ausbildung abbrechen müssen.

Mit freundlichem Gruß
Udo Gabriel