Frage von Andreas O. • 19.03.2024
Antwort ausstehend von Marlon Bröhr CDU
Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.
Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.