Frage von Dr. Ute H. • 12.04.2024
Antwort ausstehend von Volker Redder FDP
Wir verweisen Sie auf den Faktencheck von correctiv
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.