Frage von Hansbernd S. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Axel Echeverria SPD
eben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.
Das Kernanliegen des SBGG unterstütze ich. Regelungen, die z.B. den Kriegsfall oder das Kindeswohl betreffen, finde ich schwierig, deshalb Enthaltung.