Frage von Ben K. • 13.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.