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Hans-Peter Uhl
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. iur. Uhl,

MdB Wiese (SPD) hat gestern hier geäußert, Mitglieder Ihrer Fraktion sträubten sich gegen eine -gemäß SPD-Fraktion weitergehend gewünschte- Gesetzesänderung zur vermehrten Nutzung audiovisueller Aufzeichnungen von Vernehmungen (Zeugen, Beschuldigte) in Ermittlungsverfahren. (1).

Mich interessiert der genaue sachliche Hintergrund. Würden Sie so freundlich sein, diese hier bekannt zu machen?

1.) Spricht -im Zusammenhang mit dem Regelungsgehalt der §§ 136a und 250 StPO- noch immer etwas gegen die einvernehmliche audiovisuelle Dokumentation des
Untersuchungsgespräches, das ein Beschuldigter mit einem Psychiater im
Rahmen einer Begutachtung -sozusagen als Zeuge in eigener Sache- führt?

2.) Können Sie -anders als ich- einen einzigen Lehrstuhlinhaber der Psychiatrie und der Psychologie namhaft machen, der -nicht nur mir unverständliche - Vorbehalte z.B. der Abgeordneten/Ex-Richterin/Ex-Staatsanwältin Dr. iur. Launert (2) gegenüber der Videodokumentation des Untersuchungsgespräches aufgrund nachlesbarer sachkundiger Erwägungen teilt?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78575--f465707.html#q465707
2) s. seit 7.2.16 andauerndes Schweigen auf Nachfragen der Frau Neranzakis-Markert: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f450315.html#q450315

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

mit Interesse habe ich Ihren Hinweis gelesen. Ich werde mich über die Angelegenheit informieren und mich dann wieder an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 10. Mai und meinen kurzen Zwischenbescheid.

In der CSU-Landesgruppe ist für diese Thematik im besonderen meine Bundestagskollegin Dr. Silke Launert zuständig. Frau Dr. Launert, MdB, steht einer Videodokumentation aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnend gegenüber, weil Aufzeichnungen immer auch Auswirkungen auf das Aussageverhalten der Beteiligten haben können. Gerade das Gespräch mit Sachverständigen/ Psychiatern erfordere einen geschützten Bereich, in dem sich beide öffnen können und nicht beobachtet fühlen. Auch dieser Schutz trage maßgeblich zum Erfolg eines Gutachtens bei. Zudem sei häufig das ärztliche Schweigerecht betroffen.

Diese Auffassung teile ich, auch wenn, wie ich Ihrer Frage entnehme, sich keine diesbezüglichen Äußerungen von Lehrstuhlinhabern der Psychiatrie beziehungsweise der Psychologie finden lassen sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB