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Hans-Peter Uhl
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Frage von Christoph S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Christoph S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit großer Verwunderung erfahre ich gerade, dass morgen und übermorgen per Schnellverfahren zahlreiche Grundgesetzänderungen beschlossen werden sollen, die unter anderem die Privatisierung öffentlicher Bereiche ermöglichen. Solche Veränderungen sind extrem weitreichend, wie Sie sicher wissen. Für die Tragweite der Gesetzänderungen ist in meiner Wahrnehmung die Öffentlichkeit keinesfalls ausreichend darüber informiert, worüber ihre Interessensvertreter, die gewählten Politiker, in ihrem Namen entscheiden. In meiner Bewertung ist so ein Vorgehen selbst in einer repräsentativen Demokratie höchst fragwürdig und undemokratisch, da eine ernsthafte Diskussion im öffentlichen Raum, auch in den Medien, mehr oder weniger ausblieb.

Ich habe daher vier Fragen an Sie:
- Wie bewerten Sie als gewählter Politiker, mit dem Auftrag das Interesse Ihrer Wähler zu vertreten, diese "Schnellabstimmung"?
- Wie stehen Sie generell zu Privatisierungen öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur?
- Wer profitiert davon und in welcher Art?
- Inwieweit spiegeln derartige Privatisierungen in ihrer Wahrnehmung als Volksvertreter den Willen des Volkes bzw. welcher Teile des Volkes wieder?

In meiner Auseinandersetzung mit dem Thema Privatisierung erkenne ich immer wieder das gleiche Muster: Die propagierten positiven Wirkungen von Privatisierungen zeigen sich so gut wie nie, die Angebote, sei es im Bereich Gesundheit, Mobilität, Bildung, Wohnen, Kinderbetreuung, Altervorsorge, Pflege, etc., werden für den Endverbraucher in der Regel teurer, bürokratischer und schlechter. Die dahinterstehenden Investoren und Konzerne bereichern sich, solange die Rendite stimmt, anschließend muss der Staat die komplett marode Infrastruktur zurückkaufen und auf Kosten der Allgemeinheit wiederherstellen. Gerne schicke ich Ihnen konkrete Beispiele und Analysen, die meine Aussagen untermauern.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Schindler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schindler,

Anlass Ihrer Fragen ist offensichtlich die Thematik "Bundesautobahnen". Von einem "Schnellverfahren" kann hier nicht die Rede sein. Bereits vor Monaten hat Bundesfinanzminister Schäuble eine Privatisierung der Bundesautobahnen ins Gespräch brachte. Eine solche Privatisierung wurde nach langwierigen Gesprächen von Seiten der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ein aus den Gesprächen resultierender Gesetzentwurf hätte aber wohl eine teilweise Privatisierung „durch die Hintertür“ ermöglicht. Auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion wurde der Gesetzentwurf daraufhin erneut geändert und laut der in der SPD für diese Thematik federführenden Bundestagskollegin, Bettina Hagedorn, ehrenamtliches Mitglied im Aufsichtsrat der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH, ist nach dem nun beschlossenen Gesetzestext eine Privatisierung unmöglich. Anders lautende Befürchtungen würden nicht zutreffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich dieser Sichtweise angeschlossen.

Ob eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben sinnvoll ist oder nicht lässt sich pauschal nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB