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Carmen Wegge
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Frage von Lina F. •

Ist es möglich, die Amnestieregel z.B ab 01.10. zu verabschieden, das cang aber ab 01.04.? Oder sie erstmal zu streichen und nachträglich hinzuzufügen? Wäre das nicht ein guter Kompromiss?

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Antwort von
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Liebe Frau F.,

da das Gesetz bereits im Bundestag beschlossen wurde, können Änderungen lediglich über einen sogenannten Vermittlungsausschuss erzielt werden. Dieser Vermittlungsausschuss müsste zunächst vom Bundesrat angerufen werden und später dann von den Mitgliedern (Hälfte Bundestag, Hälfte Bundesrat) erst einmal einberufen werden. Erst danach kann über etwaige Änderungen verhandelt werden, die dann jeweils wieder abgestimmt werden müssen. Mit der Anrufung eines Vermittlungsausschusses würde selbst das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 nicht mehr möglich sein. Ich gehe aber davon aus, dass das Gesetz in der jetzigen Form auch so im Bundesrat gebilligt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

 

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