Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Karl G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Uhl,

leider gibt es hier bei Abgeordnetenwatch offenbar keine passende Kategorie für meine Frage, ich stelle sie daher mal unter "Bürgerrechte" ein, auch wenn es eigentlich um Verfassungsrecht bzw. Demokratieverständnis geht.

Ich frage Sie als meinen Wahkkreiskandidaten folgendes:

Würden Sie eine schwarz-gelbe Koalition mittragen, die sich nicht auf eine eigene Zweitstimmenmehrheit stützen kann, sondern nur auf eine künstlich durch Überhangsmandate erzeugte Mehrheit?

Den Äußerungen führender Unionspolitiker entnehme ich, dass diese damit kein Problem hätten.
Deswegen möchte ich mal bei meinem Abgeordneten vor Ort nachfragen, wie er dazu steht.

Vielen Dank für ihre Antwort! Da Sie sicherlich zur Zeit im Stress sind, reicht mir schon eine kurze ja/nein Antwort.

Viele Grüße

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Graf,

Nein, damit hätte ich keine Probleme. Allerdings war das bislang noch nie der Fall. Auch bei der kommenden Wahl wissen wir nicht, welcher Partei Überhangmandate zugute kommen. Wir wissen auch nicht, ob eine Koalitionsmehrheit davon abhängen wird. In Bayern gab es bei einer Bundestagswahl übrigens noch nie Überhangmandate. Ich halte die ganze Diskussion eher für einen Wahlkampftrick der politischen Konkurrenz, um auf den letzten Metern nochmal Stimmung gegen Schwarz-Gelb zu machen. Ich zitiere aus der F.A.Z. vom 21.9.09, Seite 1:

"Eine Mehrheit Merkels würde angesichts der zu erwartenden Überhangmandate für die Union auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht beruhen, heißt es nicht nur in der SPD. Dabei hat Karlsruhe nur entschieden, dass die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich ein ´negatives Stimmgewicht´ ergibt, verfassungswidrig sind. Das hängt zwar mit den Überhangmandaten zusammen. Da jedoch das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich eine Frist zur Neuregelung bis Ende Juni 2011 gewährt hat - wegen der komplexen Materie, wegen der Wahlvorbereitungen, wegen der Gefahr eines überhasteten neuen Gesetzes -, fällt der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit in sich zusammen."

Überhangmandate können durch das Splitting von Erst- und Zweitstimme entstehen und sind verfassungsgemäß. Auch wenn eine Koalition im Bundestag nur aufgrund von Überhangmandaten zustande kommen sollte, wäre dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nochmals: Das Bundesverfassungsgericht hat gegen Überhangmandate nur dann etwas, wenn der (sehr seltene) Effekt des ´negativen Stimmgewichts´ eintritt. Das heißt, dass die Zweitstimme für eine Partei dieser Partei eher schadet, weil sie bei einigen Stimmen weniger (in einem Bundesland) einen Bundestagssitz mehr (aus einem anderen Bundesland) bekommen hätte. Dieser Sachverhalt ist so kompliziert, dass man ihn kaum erklären kann. Erst recht kann man dieses Problem nicht durch eine hastige Änderung des Wahlgesetzes lösen. Das Wahlrecht betrifft den Kern der Demokratie. Jede Änderung will wohl bedacht und sorgfältig vorbereitet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl