Frage von Max S. • 02.05.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Kinder- und Jugendschutz steht an vorderster Stelle; Das Lehrpersonal ist auf solche Fälle vorbereitet und dafür geschult
Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen
um Ihnen eine kurze Antwort zu geben: Ich bin für ein Wahlrecht ab 14 Jahren.